FSJ Anspruch auf Kindergeld: Was gilt es zu beachten?
Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist eine tolle Möglichkeit, sich sozial zu engagieren und gleichzeitig wertvolle Erfahrungen für die Zukunft zu sammeln. Viele junge Menschen fragen sich jedoch, wie es während dieser Zeit mit dem Anspruch auf Kindergeld aussieht. In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema "FSJ Anspruch auf Kindergeld".
Grundsätzlich gilt: Auch während eines FSJ können Eltern weiterhin Kindergeld für ihre volljährigen Kinder erhalten. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. So darf das FSJ beispielsweise nicht in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden und es gelten bestimmte Einkommensgrenzen.
Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Kindergeld während eines FSJ bewusst offengelassen, um junge Menschen in ihrem sozialen Engagement zu unterstützen. Denn ein FSJ soll nicht an finanziellen Hürden scheitern. Vielmehr soll es allen jungen Menschen ermöglicht werden, diese wertvolle Erfahrung zu machen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation.
Ein wichtiger Punkt, der im Zusammenhang mit dem FSJ Anspruch auf Kindergeld immer wieder für Verwirrnung sorgt, ist die Einkommensgrenze. Diese liegt aktuell bei 8.040 Euro jährlich (Stand: 2023). Wichtig zu wissen ist, dass dabei nicht das gesamte Einkommen des Kindes herangezogen wird, sondern lediglich das sogenannte "zu berücksichtigende Einkommen".
Zum zu berücksichtigenden Einkommen zählen beispielsweise Einkünfte aus einem Minijob, aber nicht der Taschengeldanspruch während des FSJ. Es ist daher wichtig, sich genau zu informieren, welche Einkünfte anrechenbar sind und welche nicht, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Vorteile des Kindergeldanspruchs während des FSJ
Der Erhalt von Kindergeld während des FSJ bringt einige Vorteile mit sich:
- Finanzielle Unterstützung: Das Kindergeld hilft jungen Menschen dabei, ihre Lebenshaltungskosten während des FSJ zu decken.
- Unabhängigkeit: Durch das Kindergeld wird die finanzielle Unabhängigkeit von den Eltern gefördert.
- Entlastung der Eltern: Auch die Eltern werden durch den fortlaufenden Kindergeldbezug finanziell entlastet.
Häufige Fragen zum FSJ Anspruch auf Kindergeld:
1. Muss ich den Kindergeldanspruch während des FSJ extra beantragen?
Nein, ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Die Kindergeldkasse prüft den Anspruch automatisch, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
2. Was passiert, wenn mein Kind während des FSJ die Einkommensgrenze überschreitet?
In diesem Fall wird das Kindergeld anteilig zurückgefordert. Es ist daher wichtig, die Einnahmen im Blick zu behalten und die Kindergeldkasse über Einkommensänderungen zu informieren.
3. Gilt die Regelung auch für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD)?
Ja, die Regelungen zum Kindergeldanspruch gelten analog auch für das FÖJ und den BFD.
Fazit
Der Anspruch auf Kindergeld während eines FSJ ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für junge Menschen, die sich sozial engagieren möchten. Durch die Fortzahlung des Kindergeldes wird die finanzielle Belastung für die Familien gering gehalten und gleichzeitig die Selbstständigkeit der jungen Erwachsenen gefördert. Wichtig ist, die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug zu kennen und die Einkommensgrenze im Blick zu behalten. Bei Fragen und Unsicherheiten steht die Familienkasse mit Rat und Tat zur Seite. Ein FSJ ist eine wertvolle Erfahrung, die sich positiv auf den Lebenslauf und die persönliche Entwicklung auswirkt. Mit der Gewissheit, dass der Kindergeldanspruch bestehen bleibt, können junge Menschen diese Zeit unbeschwert und mit voller Motivation angehen.
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